Unternehmensgrundsätze der Arche Teach and Work International gGmbH zur Vermittlung internationaler Fachkräfte

(Stand: 1. Februar 2023, Aktualisierung erfolgt jährlich)

⸻ Unsere Philosophie

Präambel

Die Arche Teach and Work International gGmbH ist Teil des diakonischen Werks und hat es sich zum Ziel gesetzt durch berufliche und schulische Ausbildung die Talente junger Menschen bestmöglich zu entfalten. Die Arche TWI betreibt verschiedene allgemeinbildende und berufliche Schulen und engagiert sich in der beruflichen Ausbildung im internationalen Kontext.

Als Ausbildungszentrum des gesamten Sozialnetzwerkes Arche versorgt die Arche TWI die Einrichtungen des Sozialnetzwerkes (Kinder- und Jugendhilfe, Berufshilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Altenhilfe) mit Auszubildenden und vermehrt auch mit Fachkräften aus dem Ausland, die über unsere Arche Akademie Bayern nötigenfalls weiterqualifiziert werden, um die Anerkennung als Fachkräfte in Deutschland zu erhalten. Dazu wurde die Abteilung Arche #Works gegründet, deren Aufgabe es ist interessierte und geeignete Talente aus dem Ausland für eine dauerhafte Tätigkeit in Pflegeheimen in Deutschland zu gewinnen, sie dafür vorzubereiten und auszubilden. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeitenden sich wohlfühlen. Deshalb engagieren wir uns in unterschiedlichen Netzwerken und bemühen uns, unsere Services täglich zu verbessern. Als Mitglied des Diakonischen Werks Bayerns sind wir dem christlich humanistischen Menschenbild verpflichtet. Das bedeutet: Im Mittelpunkt unserer Bestrebungen stehen stets der Mensch und seine Bedürfnisse.

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Personalvermittlungsagentur bekennen wir uns zu den Prinzipien einer fairen, ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis unter Beachtung der nationalen und internationalen Gesetzgebung und der nachfolgenden Konventionen und Richtlinien.

§ 1 Faire und ethisch vertretbare Anwerbung

Arche #Works achtet bei Ihrer Vermittlungstätigkeit darauf, dass dabei und in den Verträgen mit den zukünftigen Arbeitgebenden alle rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des in Deutschland geltenden Arbeits-, Sozial- und Aufenthaltsrechts, eingehalten werden. Wir informieren die von uns vermittelten Menschen ausführlich über die in Deutschland geltenden Regeln und Bedingungen und begleiten sie persönlich während des gesamten Anwerbeprozesses, von der Bewerbung bis zum Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. auch bei einer nötigen Nachqualifizierung. Wir achten auf ein geeignetes Integrations- und Einarbeitungskonzept der zukünftige Arbeitgebenden und unterstützen diese ebenfalls durch Informationen bzw. Weiterbildungen. Wir achten auch auf eine geeignete Wohnmöglichkeit und unterstützen die Kandidaten bei allen nötigen Verwaltungsvorgängen bzw. bei der Integration in ihrem zukünftigen privaten Umfeld. Es gibt jeweils persönliche Ansprechpartner auf Seiten der Arche #Works, wir bemühen uns auch um solche Ansprechpartner in zukünftigen Arbeitsumfeld. Wir unterstützen die von uns angeworbenen Kandidaten auch in Konfliktsituationen und achten darauf, dass Sie in Deutschland ein selbstbestimmtes Leben unter Verwirklichung Ihrer Persönlichkeitsrechte führen können.

Arche #Works wird vor allem bei der Anwerbung von Fachkräften darauf achten, dass dem Land, aus dem die Fachkräfte kommen kein Nachteil durch Abwanderung von im Land selbst benötigten Fachkräften entsteht. Wir werden keine aktive Anwerbung in Ländern mit Fachkräftemangel im Pflegebereich vornehmen. Im Gegenteil versuchen wir in Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit durch das Angebot einer Ausbildung in Deutschland qualifizierte Arbeitskräfte auszubilden, die in vielen Fällen nach einigen Jahren auch wieder in Ihre Länder zurückkehren.

§ 2 Bekenntnis zum Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften (1)

Im Artikel 3 des Verhaltenskodex sind die Leitsätze dargelegt, die Arche #Works voll umfänglich unterstützt. Vor allem Artikel 3.2 gibt die Leitlinien, die bei einer internationalen Arbeitsvermittlung von Gesundheitsfachkräften zu beachten sind, wieder:

„Zum Schutz der Weltgesundheit ist es von entscheidender Bedeutung, sich demProblem des derzeit bestehenden und auch zukünftig zu erwartenden Mangels anGesundheitsfachkräften zu stellen. Die internationale Migration vonGesundheitsfachkräften kann einen sinnvollen Beitrag zum Ausbau und zur Stärkung vonGesundheitssystemen leisten, sofern die Anwerbung korrekt erfolgt. Dabei sind jedoch dieFestlegung freiwilliger internationaler Grundsätze und die Koordinierung nationalerpolitischer Ansätze bei der internationalen Anwerbung von Gesundheitsfachkräftenwünschenswert, um Rahmenwerke für eine gerechte Stärkung von Gesundheitssystemenweltweit voranzubringen, die negativen Auswirkungen der Migration vonGesundheitsfachkräften auf die Gesundheitssysteme in Entwicklungsländernabzuschwächen und die Rechte der Gesundheitsfachkräfte zu schützen.“

Als Interessensgruppe gemäß Art. 2.1 des Verhaltenskodex unterstützen wir insbesondere die in Art. 3.5 dargelegten Grundsätze der Transparenz, Gerechtigkeit und Förderung der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern sowie die in Art. 4 beschriebenen Grundsätze für eine faire und transparente Anwerbung unter Rücksichtnahme auf bestehende Verpflichtungen der Gesundheitsfachkräfte in Ihren Heimatländern, sowohl für befristete als auch für unbefristete Anstellungen.

§3 Bekenntnis zur Kostenfreiheit des Bewerbungsprozesses für den Bewerber („Employer pays“)

Arche #Works stellt den Bewerbern keinerlei Kosten für die Vermittlungstätigkeit in Rechnung. Sämtliche Kosten werden, wie in den Vermittlungsverträgen mit den potentiellen Arbeitgebern vereinbart, von den zukünftigen Arbeitgebern getragen. Dies gilt insbesondere auch für Gebühren, Übersetzungen, Sprachkurse und Kosten für die Anreise.

Bindungsklauseln, die bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer die Rückzahlung von Kosten der Migration, Vermittlung bzw. Qualifizierung regeln, sind nur im Rahmen des deutschen Arbeitsrechts möglich. Arche #Works stellt dies durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit den zukünftigen Arbeitgebenden und anderen Kooperationspartnern sicher und überwacht die Einhaltung dieser Vereinbarungen.

§4 Bekenntnis zur Beachtung der Rechte der Internationalen Bewerber gemäß internationalen Konventionen und Standards

Unsere Unternehmensgrundsätze beruhen auch auf der Grundlage internationaler Konventionen und Standards zum Schutz der Rechte von Arbeitskräften im Kontext internationaler Vermittlung.

Dazu zählen internationale Menschenrechtskonventionen wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte jeweils vom 16. Dezember 1966 mit den zugehörigen optionalen Protokollen vom 16. Dezember 1966, 15. Dezember 1989 und 10. Dezember 2008 (2).

Wir orientieren uns auch an der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit aus dem Juni 1998 sowie an deren allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung und an der Fair Recruitment Initiative (FRI) der ILO (3).

Wir folgen auch den Vorschlägen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu den Voraussetzungen und Zielsetzungen der internationalen Fachkräftegewinnung, die in den International Recruitment Integrity System (IRIS) – Standards formuliert sind (4).

Downloads

Vermittlungsplan

Um möglichst viel Transparenz im Vermittlungsprozess zu gewährleisten, erstellen wir für jeden Mitarbeitenden einen individuellen Plan. Die Kriterien dafür finden Sie hier.

Download

Erwerbsmigration

Der Pflegeberuf wird in Deutschland anders definiert als in anderen Ländern. Daher ergeben sich viele Fragen rund um das Thema Arbeiten in Deutschland als Pflegefachkraft. Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Erwerbsmigration internationaler Pflegekräfte.

Download